Ob Arbeitsverträge für Ihre Angestellten, Gesellschaftsvertrag oder allgemeine Geschäftsbedingungen, wir beraten Sie kompetent in allen Fragen des Vertragsrechts.

Im Gegensatz zur „normalen“ anwaltlichen Tätigkeit, die meist erst dann beginnt, wenn zwischen zwei Parteien Unstimmigkeiten entstanden sind, können wir als Rechtsanwälte in vielen Fällen dazu beitragen, dass es gar nicht so weit kommt. Indem wir die Gestaltung Ihrer zivilrechtlichen Verträge für Sie übernehmen, können Sie dafür sorgen, dass Ihre Interessen im Vertragsverhältnis von Anfang an rechtssicher und in Ihrem Sinne für die Zukunft tragfähig berücksichtigt werden.

Dabei gehen wir in folgenden Schritten vor:

  1. Ermittlung des Vertragsziels und der Vertragsart

Zu Beginn jeder Vertragsgestaltung wird das Vertragsziel ermittelt und festgestellt, welche Vertragsart hierzu die Passende ist.

  1. Ermittlung des Regelungsbedarfs

Im Anschluss wird untersucht, welcher Regelungsbedarf für den konkreten Vertrag besteht. Hierzu werden zunächst Ihre Wünsche als Vertragspartei ermittelt und sodann daraufhin überprüft, welcher gesetzliche Rahmen zur Umsetzung dieser Wünsche besteht. Auf diese Weise wird festgestellt, wie diese Vorstellungen mit den Vorgaben des Gesetzgebers in Einklang gebracht werden können, welche Abreden ohne weiteres möglich sind und an welchen Stellen es einer Anpassung bedarf, damit die vertragliche Regelung rechtswirksam ist. Hierzu werden alle betroffenen Rechtsgebiete, beispielsweise das Arbeitsrecht, Steuerrecht oder die Regeln des bürgerlichen Rechts zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), berücksichtigt.

  1. Umsetzung des Regelungsbedarf

Ist der Regelungsbedarf für Ihren konkreten Fall festgestellt, erfolgt die praktische Umsetzung. Nicht selten führen verschiedene Regelungsmöglichkeiten zum Ziel. Daher werden in diesem Schritt Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen abgewogen und wir erstellen in Abstimmung mit ihren Vorstellungen einen Vertragsentwurf.

  1. Abschluss des Vertrages

Ist die Vertragsgestaltung abgeschlossen, wird das gesamte Vertragswerk erneut sorgfältig geprüft und der Abschluss des Vertrages zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern kann erfolgen.

Ihnen ist von einem potentiellen Vertragspartner ein Vertragsentwurf vorgelegt worden? Sprechen Sie uns auch in diesen Fällen gerne an, wir überprüfen für Sie die Bedeutung, Tragweite und rechtliche Wirksamkeit des Vertragswerkes und seiner einzelnen Bestimmungen.

Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir von Wittschier & Oberbillig Rechtsanwälte Ihre Vertragsbeziehungen interessengerecht und für die Zukunft rechtssicher.