Verträge rechtssicher gestalten – Streitigkeiten erst gar nicht entstehen lassen
Im Gegensatz zur „normalen“ anwaltlichen Tätigkeit, die meist erst dann beginnt, wenn zwischen zwei Parteien Unstimmigkeiten entstanden sind, können wir als Rechtsanwälte in vielen Fällen dazu beitragen, dass es gar nicht so weit kommt. Indem wir die Gestaltung Ihrer zivilrechtlichen Verträge für Sie übernehmen, können Sie dafür sorgen, dass Ihre Interessen im Vertragsverhältnis von Anfang an rechtssicher und in Ihrem Sinne für die Zukunft tragfähig berücksichtigt werden.
Dabei gehen wir in folgenden Schritten vor:
- Ermittlung des Vertragsziels und der Vertragsart
Zu Beginn jeder Vertragsgestaltung wird das Vertragsziel ermittelt und festgestellt, welche Vertragsart hierzu die Passende ist.
- Ermittlung des Regelungsbedarfs
Im Anschluss wird untersucht, welcher Regelungsbedarf für den konkreten Vertrag besteht. Hierzu werden zunächst Ihre Wünsche als Vertragspartei ermittelt und sodann daraufhin überprüft, welcher gesetzliche Rahmen zur Umsetzung dieser Wünsche besteht. Auf diese Weise wird festgestellt, wie diese Vorstellungen mit den Vorgaben des Gesetzgebers in Einklang gebracht werden können, welche Abreden ohne weiteres möglich sind und an welchen Stellen es einer Anpassung bedarf, damit die vertragliche Regelung rechtswirksam ist. Hierzu werden alle betroffenen Rechtsgebiete, beispielsweise das Arbeitsrecht, Steuerrecht oder die Regeln des bürgerlichen Rechts zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), berücksichtigt.
- Umsetzung des Regelungsbedarf
Ist der Regelungsbedarf für Ihren konkreten Fall festgestellt, erfolgt die praktische Umsetzung. Nicht selten führen verschiedene Regelungsmöglichkeiten zum Ziel. Daher werden in diesem Schritt Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen abgewogen und wir erstellen in Abstimmung mit ihren Vorstellungen einen Vertragsentwurf.
- Abschluss des Vertrages
Ist die Vertragsgestaltung abgeschlossen, wird das gesamte Vertragswerk erneut sorgfältig geprüft und der Abschluss des Vertrages zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern kann erfolgen.
Ihnen ist von einem potentiellen Vertragspartner ein Vertragsentwurf vorgelegt worden? Sprechen Sie uns auch in diesen Fällen gerne an, wir überprüfen für Sie die Bedeutung, Tragweite und rechtliche Wirksamkeit des Vertragswerkes und seiner einzelnen Bestimmungen.
Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir von Wittschier & Oberbillig Rechtsanwälte Ihre Vertragsbeziehungen interessengerecht und für die Zukunft rechtssicher.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie in Ihren persönlichen Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie aus Gesundheitsgründen dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Der Bevollmächtigende erteilt dabei einem anderen für den Fall seiner späteren Geschäfts- oder Einwilligungsunfähigkeit die Vollmacht, in seinem Namen zu handeln. Auf diese Weise können Sie frühzeitig regeln, welcher Ihrer Angehörigen Ihre wichtigen Geschäfte für Sie übernehmen soll, wenn Sie es nicht mehr können. Einen externen Betreuer benötigen Sie dann zumeist nicht mehr. So sparen Sie nicht nur die Kosten der Bestellung eines gerichtlichen Betreuers, sondern können ihre Angelegenheiten auch in die Hände einer vertrauten Person legen.
Von der Patientenverfügung unterscheidet sich die Vorsorgevollmacht dadurch, dass in letzterer nicht verfügt wird, wer für Sie handeln soll, sondern Sie selbst festlegen, was Sie im Fall schwerer Krankheit wünschen. So können Sie sichergehen, dass Ihr persönlicher Wille umgesetzt wird, auch wenn Sie sich nicht mehr äußern können. Jeder Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, an die später sowohl der behandelnde Arzt als auch ein etwaiger Bevollmächtigter oder Betreuer gebunden ist. Die Beschäftigung mit den eigenen Wünschen für den Fall schwerer Krankheit ist zwar kein angenehmes, dafür jedoch ein umso wichtigeres Thema. Es ist nie zu früh, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, welche Behandlungsmethoden, beispielsweise lebenserhaltende Maßnahmen, man im Fall der Fälle wünscht und welche man ablehnt.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ergänzen einander somit sinnvoll.
Eine anwaltliche Beratung ist besonders sinnvoll, um sicherzugehen, dass die Verfügung den an ihre Wirksamkeit gestellten formellen und inhaltlichen Anforderungen entspricht. Gerne beraten wir Sie zu allen rechtlichen und praktischen Fragen rund um dieses Thema.