Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen und wissen nicht, ob und wie Sie dagegen vorgehen können? Als Fachanwälte für Verkehrsrecht stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

SIe haben Fragen zum Verkehrsrecht. Alles Wichtige über das Verkehrsrecht erfahren Sie hier.Auch ein scheinbar aussichtsloser Fall birgt noch Hoffnung. Gerade das moderne Verkehrsrecht zeichnet sich durch vielschichtige Rechtsfragen aus. Besonders Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen sind oft erfolgreich anfechtbar. Es besteht stets die Möglichkeit, dass der Behörde Verfahrens- bzw. Messfehler unterlaufen sind. Nur weil Sie auf dem "Blitzerfoto" gut erkennbar sind, heißt das noch lange nicht, dass Ihre Lage aussichtslos ist.

Dennoch besteht die Chance, einen Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten. Gerade fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen, Verwechselung von Fahrzeugen und eine falsche Eichbescheinigung können Ursachen für falsche Bußgeldbescheide sein.

Gerne beraten wir Sie anwaltlich bei: 

  • Fahrverbote
  • Fahrerlaubnisentziehung
  • Ordnungswidrigkeiten/Bußgeldverfahren: Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Ordnungswidrigkeiten/Bußgeldverfahren: Alkohol- und/oder Drogenfahrt 
  • Unfallregulierung

Beachten Sie: Für das Jahr 2020 gilt ein neuer Bußgeldkatalog, der besonders für Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- wie außerorts höhere Strafen vorsieht, als zuvor. Die Überprüfung von gegen Sie ergangenen Bußgeldbes

Sie sind zu schnell gefahren und wurden geblitzt? Der Geschwindigkeitsverstoß zählt zu den am häufigsten begangenen Verkehrsvergehen. Besondere Bedeutung erlangt der Geschwindigkeits- verstoß, wenn nicht nicht nur Punkte drohen, sondern ein Fahrverbot verhängt wird.

SIe haben Fragen zum Verkehrsrecht. Alles Wichtige über das Verkehrsrecht erfahren Sie hier.Gemäß dem  Bußgeldkatalog werden bei PKWs ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h Punkte in Flensburg eingetragen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts tritt neben die Geldbuße ein Fahrverbot. Das Fahrverbot hängt hierbei von der jeweiligen Geschwindigkeitsübertretung ab (siehe Bußgeldkatalog). Ein Fahrverbot kommt weiterhin in Betracht, wenn gegen Sie bereits ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h verhängt wurde und Sie innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft des Bußgeldbescheids einen weiteren Geschwindigkeitsverstoß von mindestens 26 km/h begehen.

Dennoch besteht die Chance, einen Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten. Gerade fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen, Verwechselung von Fahrzeugen und eine falsche Eichbescheinigung können Ursachen für falsche Bußgeldbescheide sein.

Ein weiterer Grund, warum ein Fahrverbot entfallen kann, ist das sogenannte "Augenblicksversagen"(NVZ 97, 525 = DAR 97, 450). Hierbei kommt ein Fahrverbot ausnahmsweise nicht in Betracht, wenn der Verstoß auf leichter Fahrlässigkeit beruht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Verkehrszeichen auf Grund von Nachlässigkeit übersehen wurde (OLG HammNZV 99, 92).

Wie Sie sehen, ist die Sache nie aussichtslos. Selbst wenn Sie auf dem "Blitzerfoto" gut erkennbar sind, bedeutet das nicht, dass ein Bußgeld nicht abzuwenden ist.

Wer von uns kennt ihn nicht, den berühmten Spruch: „Die schaffe ich noch!“ Nahezu jeder Verkehrsteilnehmer hat schon mal eine rote Ampel überfahren. Aber welche Konsequenten hat ein Rotlichtverstoß?

Grundsätzlich stellt das Überfahren einer roten Ampel eine Ordnungswidrigkeit gemäß §§49 III Nr.2 und 37 II Nr. 1,2 StVO dar. Hierbei liegt ein Rotlichtverstoß vor, sobald der Autofahrer trotz rotem Lichtzeichen in den durch die Ampel geschützten Bereich einfährt. Die StVO unterscheidet hierbei zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Einfacher Rotlichtverstoß
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn beim Überfahren einr roten AMpel andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden und die Rotphase nicht über eine Sekunde andauerte.

Qualifizerter Rotlichtverstoß
Als qualifizeriten Rotlichtverstoß bezeichnet man hingegen das Überfahren der Ampel mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnhemer bzw. einer Sachbeschädigung oder wenn die Rotphase länger als 1 Sekunde andauerte.

Dennoch sind bei einem Verfahren wegen eines Rotlichtverstoßes zahlreiche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung denkbar. Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung ist jedoch stets das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts, denn nur dieser ist befugt, Akteneinsicht zu nehmen.
In der vollständigen Bußgeldakte können sich Anhaltspunkte ergeben, die zu einem Fehler seitens der Behörde führen könnten. Diese sind sehr vielschichtig.
Ein erster Anhaltspunkt sind stets die Lichtbildaufnahmen. Ist das Lichtbild zu dunkel, verschwommen oder der Fahrzeugführer aus einem anderen Grund nicht eindeutig zu erkennen, so kann das Verfahren nicht aufrecht gehalten werden.
Weitere Fehlerquellen können beispielsweise eine falsche Eichung, falsche Rückrechnungen der Rotlichtzeit oder zu kurze Gelbphasen sein.

Wie Sie sehen, gibt es häufig eine Möglichkeit, sich erfolgreich gegen ein Rotlichtverstoß zu verteidigen. Wir helfen Ihnen gerne, vereinbaren Sie noch heute einen Termin um sich bestmöglichst zu verteidigen.

Durch die Vorgaben der StVO soll verhindert werden, dass im Straßenverkehr Unfälle passieren und Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen. Zu diesem Zweck existieren neben den vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten weitere allgemeine Verhaltensregeln, die auch für den nötigen Abstand der Fahrzeuge zueinander gelten. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang der Sicherabstand zum Vordermann, der einen Auffahrunfall vermeiden soll, falls der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs unvorhergesehen bremsen muss. Die genaue Bestimmung des korrekten Sicherheitsabstands kann im Einzelfall schwierig sein, es existieren jedoch einige Faustregeln, die die Orientierung erleichtern. So kann man innerorts regelmäßig mit einem Mindestabstand rechnen, der der in drei Sekunden gefahrenen Strecke entspricht, z.B. bei 50 km/h ca. 15 Meter, ungefähr drei Fahrzeuglängen. Außerorts muss bedacht werden, dass mit steigender Geschwindigkeit auch der Sicherheitsabstand wachsen muss. Hier kann man sich an Wert der halben Geschwindigkeit nach Tacho in Metern orientieren, Beispiel: Bei 120 km/h 60 Meter Abstand.
Ebenfalls wichtig ist das Einhalten eines ausreichenden Seitenabstands, etwa zu einem Fahrradfahrer oder zu einem anderen Auto beim Überholvorgang. § 5 Absatz 4 Satz 3 und 4 StVO verlangt daher einen Abstand von mindestens 1,5m innerorts und 2m außerorts gegenüber Radfahrern. Gegenüber anderen Fahrzeugen gelten abweichende Vorgaben, so hat sich in der Rechtsprechung beispielsweise ein Mindestabstand von 1m gegenüber anderen Autos etabliert.
Um unnötige Risiken zu vermeiden gilt beim Abstand im Straßenverkehr natürlich die Devise „besser zu viel, als zu wenig“. Sollten Sie sich trotzdem nach einer Abstandsmessung mit dem Vorwurf unzureichenden Abstands konfrontiert sehen, helfen wir Ihnen als Fachanwälte für Verkehrsrecht gerne mit anwaltlichem Rat weiter.
Eine erste Orientierung kann die unten stehende Tabelle zum Bußgeld bei Abstandsverstößen geben. Für alle weiteren Fragen vereinbaren Sie gerne einen Termin, telefonisch oder in unseren Kanzleiräumlichkeiten.

 

Geschwindigkeitsüberschreitung mit PKW/Kraftrad

Regelsatz (in Euro)PunkteFahrverbot in Monaten
bis 10 km/h innerorts20--
bis 10 km/h außerorts10--
11 bis 15 km/h innerorts40--
11 bis 15 km/h außerorts20--
16 bis 20 km/h innerorts60 -
16 bis 20 km/h außerorts30--
21 bis 25 km/h innerorts701-
21 bis 25 km/h außerorts701-
26 bis 30 km/h innerorts8011
26 bis 30 km/h außerorts8011
31 bis 40 km/h innerorts12021
31 bis 40 km/h außerorts12011
41 bis 50 km/h innerorts16021
41 bis 50 km/h außerorts16021
51 bis 60 km/h innerorts24022
51 bis 60 km/h außerorts24021
61 bis 70 km/h innerorts44023
61 bis 70 km/h außerorts44022
über 70 km/h innerorts60023
über 70 km/h außerorts60023

*entnommen: https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/

 

VerstoßBußgeld(in.Euro)..........Punkte.....Fahrverbot 
Überfahren einer roten Ampel (die Rotphase war kürzer als eine Sekunde)901  
... mit Gefährdung20021 Monat 
... mit Sach­beschä­digung24021 Monat 
Überfahren einer roten Ampel (die Rotphase war länger als eine Sekunde)20021 Monat, je nach Tat auch Freiheits­strafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB 
... mit Gefährdung32021 Monat, je nach Tat auch Freiheits­strafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB 
... mit Sach­beschä­digung36021 Monat,je nach Tat auch Freiheits­strafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB 
Als Fahrradfahrer eine rote Ampel überfahren (die Rotphase war kürzer als eine Sekunde)45   
... mit Gefährdung1001  
... mit Sach­beschä­digung1201  
Als Fahrradfahrer eine rote Ampel überfahren (die Rotphase war länger als eine Sekunde)1001  
... mit Gefährdung1601  
... mit Sach­beschä­digung1801  
Rechts abbiegen an einer roten Ampel mit grünem Blechpfeil, ohne vorher angehalten zu haben701  
... mit Gefährdung1001  
... mit Sach­beschä­digung1201  
Rechts abbiegen an einer roten Ampel mit grünem Blechpfeil mit Behinderung von Fußgängern oder Fahrradfahrern1001 


*entnommen: https://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/

 

VerstoßBußgeld(in.Euro)..........Punkte.....Fahrverbot 
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h25   
... mit Gefährdung30   
... mit Sach­beschä­digung35   
 

Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h
    
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes751  
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes1001  
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes1601  
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes2401  
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes3201  
 

Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h
    
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes751  
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes1001  
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes16021 Monat 
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes24022 Monate 
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes32023 Monate 
 

Abstandverstoß mit mehr als 130 km/h
   
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes1001  
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes1801  
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes24021 Monat 
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes32022 Monate 
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes40023 Monate