Wenn bei einer lang erwarteten Reise Flugverspätungen auftreten oder Mängel im Hotel zu Ärger führen, währt die erste Urlaubsfreude leider nicht lange. Glücklicherweise stehen Reisende nicht schutzlos da, sondern können sich mit den Mitteln des Reiserechts zur Wehr setzen.
Das Reiserecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, welche die Rechte und Pflichten von Reisenden, Personenbeförderungsunternehmen, Hotels und Reiseveranstaltern regeln. Grundlage ist dabei regelmäßig der Reisevertrag, bei dem wiederum wichtig ist, ob es sich um eine Individualreise, eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen handelt. Das deutsche Recht ist in diesen Punkten stark europarechtlich geprägt. Aufgrund der EU-Pauschalreiserichtlinie wurden die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geschaffen, die explizit die Rechtslage bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen zum Gegenstand haben. So existieren heute reisevertragsspezifische Kündigungs- und Rücktrittsrechte aber auch Ansprüche auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder Minderung, die Reisende bei Mängeln zustehen.
Wir bieten Ihnen kompetente anwaltliche Beratung bei allen reiserechtlichen Fragen, insbesondere bei:
• Entschädigungen bei Flugreiseverspätungen
• Minderungen wegen Reisemängeln
• Rücktritt oder der Kündigung von Reiseverträgen
• Weitergehender Schadensersatz