Gesellschaftsrecht bezeichnet das Rechtsgebiet, das die Belange der privatrechtlichen Personenvereinigungen regelt. Es handelt sich um eines der ältesten Teilrechtsgebiete und hat seine Wurzeln bereits im Recht der Kaufleute des Mittelalters. Heuten sind die Regeln des Gesellschaftsrechts in einer Vielzahl verschiedener Gesetze festgehalten, deren Anwendung davon abhängig ist, um welche Art der Gesellschaft es sich handelt. Während das Bürgerliche Gesetzbuch Regeln für Vereine und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) enthält, regelt das Handelsgesetzbuch die Personengesellschaften, Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG). Auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG), sowie Genossenschaften und Partnerschaftsgesellschaften verfügen über ihre eigenen Gesetze.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts bildet dabei sozusagen die Grundform. Ihre Voraussetzungen sind:
1. Zusammenschluss mehrerer Personen durch Vertrag,
2. der Zusammenschluss dient einem erlaubten Zweck,
3. die Vertragsschließenden verpflichten sich, den gemeinsamen Zweck zu fördern.
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Gesellschaftsgründung, Umwandlung, Zusammenschluss, Auflösung und Verkauf
Ausarbeitung interessengerechter Gesellschaftsverträgen
Aufnahme und Ausschluss von Gesellschaftern
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung