Damit Recht haben und Recht bekommen nicht zwei verschiedene Dinge bleiben, ist es wichtig, eine einmal erhaltene Forderung nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich durchzusetzen. Dies geschieht im Wege der Forderungsbetreibung.
Wenn trotz umsichtiger Vertragsgestaltung oder trotz eines vor Gericht erstrittenen für Sie günstigen Urteils die Gegenseite ihre Schulden nicht begleicht, helfen die Mittel der Forderungsbeitreibung Ihnen dabei, ihr Recht durchzusetzen.
Teilweise auch als Forderungseinzug bezeichnet, steht der Begriff in der deutschen Sprache für das Fremdwort „Inkasso“. Inkasso leitet sich vom lateinischen "incassare" ab und bedeutet „Geld einziehen“. In der Praxis bedeutet Forderungsbeitreibung somit, dass ein Gläubiger von einem Schuldner Geld verlangen kann. Diese Forderung wird sodann mit den Mitteln des Zwangsvollstreckungsrechts durchgesetzt.
In Deutschland gilt das staatliche Gewaltmonopol, Selbstjustiz und Selbsthilfe sind daher grundsätzlich rechtswidrig. Das Zwangsvollstreckungsrecht bietet deswegen die Möglichkeit, mithilfe der staatlichen Vollstreckungsorgane, vor allem dem Gerichtsvollzieher, auf das Vermögen des Schuldners zuzugreifen und so offene Forderungen zu befriedige, entweder durch Pfändung beweglicher Sachen, Pfändung und Überweisung von Forderungen oder durch die Zwangsversteigerung unbeweglichen Vermögens.
Gerne beraten wir sie kompetent zu allen damit verbundenen Fragen.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch anwaltliche Beratung für den umgekehrten Fall der Forderungsabwehr im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes und sämtlicher Rechtsbehelfe gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.