Datenschutz

Seit dem 25.05.2018 gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) als unmittelbar geltendes Recht in Deutschland und der EU. Seit diesem Tag gilt auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sowohl die europäische Datenschutzgrundverordnung als auch – als Ergänzung hierzu – das neue Bundesdatenschutzgesetz regeln verbindlich den Datenschutz im nicht-öffentlichen und im öffentlichen Bereich für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Unter den Anwendungsbereich der DS-GVO sowie des BDSG fallen alle öffentlichen Stelle und alle nicht-öffentliche Stellen (sprich Unternehmen, Vereine, Kleingewerbetreibende, etc.) die personenbezogene Daten verarbeiten. Dabei hat insbesondere der jeweils „Verantwortliche“ für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften Sorge zu tragen.

Mit der Geltung der DS-GVO und des neuen BDSG gehen für alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen im Sinne der vorgenannten Vorschriften gravierende Änderungen im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten einher, die künftig zwingend zu berücksichtigen sind. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören insbesondere die Pflicht ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen sowie die Pflicht ggf. einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, sowie weitreichende Rechte der jeweils „Betroffenen“.

Im Falle der Nichteinhaltung der Vorschriften der DS-GVO und des BDSG drohen erhebliche Sanktionen, insbesondere in Form von Bußgeldern, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

Da Umsetzung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes eine enorme Herausforderung darstellt, die ohne fachkundige Hilfe kaum zu bewerkstelligen ist, beraten wir Sie und Ihr Unternehmen gerne individuell im Hinblick auf die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und Normen. Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs – gerne auch in Ihrem Unternehmen – helfen wir Ihnen, für Ihr Unternehmen ein entsprechendes Datenschutzkonzept zu entwickeln.

Wir bieten Ihnen daher folgende Beratungsleistungen an:

  • informatorische Erstberatung (telefonisch, in unserer Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort)

  • Prüfung Ihres Internettauftritts auf datenschutzrechtliche Konformität

  • individuelle Prüfung der Einhaltung der Anforderungen der DS-GVO sowie des BDSG , (in der Regel vor Ort in Ihrem Unternehmen)

Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per Mail und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin!