Das private Baurecht ist Teil des Zivilrechts, verfügt aber über eine Reihe von Eigenheiten, die ihm sein spezielles Gepräge geben. Es besteht ein Komplexes Verhältnis von Vertragsbeziehungen zwischen Bauherrn, Planern und Handwerkern, für das ein rechtlicher Rahmen gefunden werden muss. Zum privaten Baurecht im weiteren Sinne gehört zusätzlich auch das Nachbarrecht.
Für das private Baurecht existiert in Deutschland kein einheitliches Gesetz. Am wichtigsten sind jedoch die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, speziell die Vorschriften über den Werkvertrag und das Nachbarrecht. Gerne unterstützen wir Sie bei:
Erstellung und Prüfung von Verträgen
Baumängel und Schlechtleistungen
Nachbarrechtliche Fragen
Für alle damit zusammenhängenden Fragen finden Sie bei uns einen kompetenten Ansprechpartner.