Das Vertragsrecht als Fundament des bürgerlichen Rechts
Das Vertragsrecht wird getragen vom Prinzip der Privatautonomie. Dieses besagt, dass die Vertragsparteien den Inhalt ihrer Vereinbarung frei gestalten können. Ausgehend von diesem Grundsatz, hält das Gesetz allgemeine Regeln bereit, die auf eine solchen individuell ausgestaltenden Vertrag Anwendung finden. Dies bezeichnet man als allgemeinen Teil des bürgerlichen Gesetzbuches.
Durch eine Vielzahl von Spezialregeln in den einzelnen Teilgebieten des Zivilrechts erfährt dieses Prinzip jedoch eine Reihe von Einschränkungen, die es zu beachten gilt. So hat der Gesetzgeber auf Grund der Häufigkeit von verschiedenen Bereichen für manchen Teilgebiete besondere Regelungen geschaffen. Hierzu zählt insbesondere das
- Kaufrecht
- Werkrecht
- Dienstrecht
- Mietrecht
- Darlehnsrecht
Gerne beraten wir Sie rund um Fragen des Vertragsrechts.